Service-Leitfaden

03Markenzeichen
Was ist das Markenzeichensystem?
Zum Schutz des „in Markenzeichen gesammelten Vertrauens, die in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen verwendet werden“ gewährt das System nach einer Anmeldung der Markeneintragung Exklusivrechte (Artikel 25 und 37 des Markengesetzes) für Markenzeichen, die bestimmte Anforderungen (Artikel 3, 4 des Markengesetzes usw.) erfüllen. Sprich, ist ein Markenrecht erteilt worden, darf das betreffende Markenzeichen grundsätzlich für 10 Jahre ab dem Eintragungstag exklusiv für die designierten Waren usw. genutzt werden. Da das Markensystem darauf abzielt, das in dem Markenzeichen verkörperte Vertrauen durch die Geschäftstätigkeit des Markenzeichennutzers zu schützen, kann die Laufzeit von Markenrechten im Gegensatz zu Patent- und Geschmacksmusterrechten beliebig oft durch Aktualisierung verlängert werden.
Vorteile des Erwerbs von Markenrechten
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Defensiv
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- Exklusivnutzung des eingetragenen Markenzeichens für die designierten Waren oder Dienstleistungen
- Verhinderung der widerrechtlichen Entnahme durch andere Unternehmen
- Werbung für die eigenen Produkte
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Offensiv
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- Beseitigung von Nachahmerprodukten anderer Unternehmen
- Unterlassungsklagen wegen Rechtsverletzung (*1), Schadensersatzklagen (*2), Klagen auf Maßnahmen zur Vertrauenswiederherstellung (*3)
- (*1) Es kann verlangt werden, dass die rechtsverletzenden Produkte nicht mehr verkauft werden usw.
- (*2) Es kann Schadensersatz wegen Rechtsverletzung verlangt werden.
- (*3) Wenn der Ruf des Markeninhabers durch die Rechtsverletzung geschädigt wird, können Maßnahmen wie die Veröffentlichung einer Entschuldigung verlangt werden.
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Sonstiges
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- Höhere Gewinne durch Lizenzgebühren usw.
- Auslandsexpansion
Service-Inhalte
Die Tabelle kann horizontal gescrollt werden.
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[ intern-intern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren japanischer Klienten in Japan |
[ intern-extern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren japanischer Klienten im Ausland |
[ extern-intern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren ausländischer Klienten in Japan |
[ extern-extern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren ausländischer Klienten im Ausland |
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In Verbindung mit Patentanmeldung |
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Nach dem Rechtserwerb |
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Verlauf bis zum Erwerb von Markenrechten
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Beratung (per E-Mail usw.) und persönliche GesprächeErkundigung über die Nutzungsweise des Markenzeichens, die Regeln für den Gebrauch, den Unternehmensplan, die Auslandsstrategie usw. | Erkundigung über die Nutzungsweise des Markenzeichens, die Regeln für den Gebrauch, den Unternehmensplan, die Auslandsstrategie usw. |
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2 |
Vorschläge für Markenzeichenanmeldungen, Produktdesignationen usw.Leitfaden für Anmeldeverfahren und erforderliche Unterlagen | Leitfaden für Anmeldeverfahren und erforderliche Unterlagen |
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3 |
Erhebung vor der AnmeldungBeurteilung der Eintragungsfähigkeit von Markenzeichen und der Nutzungssicherheit (über das Vorhandensein von Unterscheidungsvermögen, das Vorhandensein ähnlicher Markenzeichen usw.) | Beurteilung der Eintragungsfähigkeit von Markenzeichen und der Nutzungssicherheit (über das Vorhandensein von Unterscheidungsvermögen, das Vorhandensein ähnlicher Markenzeichen usw.) |
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4 |
MarkenzeichenanmeldungSorgfältige Prüfung von Anmeldeinhalten, Anträge auf beschleunigte Prüfung und Schnellverfahren | Sorgfältige Prüfung von Anmeldeinhalten, Anträge auf beschleunigte Prüfung und Schnellverfahren |
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Bewältigung von AblehnungsbescheidenOptimale Vorschläge auf der Grundlage umfangreicher Erfahrungen | Optimale Vorschläge auf der Grundlage umfangreicher Erfahrungen |
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6 |
Zulassungsbeurteilung | |
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Zahlung von Anmeldegebühren | |
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Erzeugung von Markenrechten | |
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Unterstützung nach dem RechtserwerbVerwaltung von Verlängerungsfristen, Bewältigung von Einsprüchen, Nichtigkeitsverfahren und Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung, Bewältigung von rechtsverletzenden und Nachahmerprodukten usw. | Verwaltung von Verlängerungsfristen, Bewältigung von Einsprüchen, Nichtigkeitsverfahren und Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung, Bewältigung von rechtsverletzenden und Nachahmerprodukten usw. |
Service Guide
03
Markenzeichen
Besonderheit von
Wir beschäftigen etwa 10 äußerst erfahrene Markenzeichenspezialisten.
Wir messen Fakten eine hohe Wichtigkeit bei und arbeiten intensiv an der Sammlung von Beweisen und
Materialien für Gutachten, Verfahren und Rechtsstreite. Wir verfügen außerdem über umfangreiche Erfahrungen
nicht nur im Markenrecht, sondern auch in Peripherierechten wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
oder dem Urheberrechtsgesetz, der Beilegung von Streiten über Domänennamen und der Zollabwicklung, weshalb
wir eine breite Palette von Dienstleistungen und Beratungen anbieten können.
Außerdem sind die Teammitglieder fremdsprachlich versiert und sind mit der Praxis von Anmeldungen,
Rechtsstreiten und Verhandlungen im Ausland vertraut. Mit erfolgreichen Anmeldungen in über 150 Ländern und
regelmäßigen Teilnahmen an internationalen Konferenzen sammeln wir aktuelle Informationen aus dem Ausland
und erweitern unser globales Netzwerk.