Service-Leitfaden

01Patente
Was ist das Patentsystem?
Zum Schutz von Erfindungen gewährt das System nach einer Patentanmeldung Exklusivrechte (Artikel 68 des Patentgesetzes) für Erfindungen, die bestimmte Voraussetzungen (Artikel 29 des Patentgesetzes usw.) erfüllen. Ist ein Exklusivrecht erteilt worden, darf die betreffende Erfindung für 20 Jahre ab dem Anmeldetag exklusiv genutzt werden.
Vorteile der Patentierung
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Defensiv
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- Exklusive Nutzung der eigenen Produkte
- Verhinderung der Anmeldung von Nachahmungen durch andere Unternehmen
- Werbung für die eigenen Produkte
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Offensiv
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- Verhinderung der Nachahmung durch andere Unternehmen
- Unterlassungsklagen wegen Rechtsverletzung (*1), Schadensersatzklagen (*2), Klagen auf Maßnahmen zur Vertrauenswiederherstellung (*3)
- Abschreckung anderer Unternehmen vom Markteintritt
- (*1) Es kann verlangt werden, dass die rechtsverletzenden Produkte nicht mehr verkauft und zurückgerufen werden, die Produktionsanlagen beseitigt werden usw.
- (*2) Es kann Schadensersatz wegen Rechtsverletzung verlangt werden.
- (*3) Wenn der Ruf des Patentinhabers durch die Rechtsverletzung geschädigt wird, können Maßnahmen wie die Veröffentlichung einer Entschuldigung verlangt werden.
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Sonstiges
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- Höhere Gewinne durch Lizenzgebühren usw.
- Auslandsexpansion
Service-Inhalte
Die Tabelle kann horizontal gescrollt werden.
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[ intern-intern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren japanischer Klienten in Japan |
[ intern-extern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren japanischer Klienten im Ausland |
[ extern-intern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren ausländischer Klienten in Japan |
[ extern-extern Dienste ] Unterstützung bei Verfahren ausländischer Klienten im Ausland |
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In Verbindung mit Patentanmeldung |
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Nach dem Rechtserwerb |
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Verlauf bis zum Patenterwerb
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1 |
Beratung und persönliche Gespräche zu ErfindungenEinschließlich Erfindungsidentifikation durch den zuständigen Patentanwalt | Einschließlich Erfindungsidentifikation durch den zuständigen Patentanwalt |
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2 |
Erstellung von SpezifikationenQualitätskontrolle durch den zuständigen Patentanwalt, Einsatz von Hilfsmitteln für die Erstellung von Spezifikationen | Qualitätskontrolle durch den zuständigen Patentanwalt, Einsatz von Hilfsmitteln für die Erstellung von Spezifikationen |
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3 |
Überprüfung der Spezifikationen durch den Klienten | |
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4 |
PatentanmeldungPrüfung der Formulare durch einen anderen Patentanwalt als den zuständigen Patentanwalt | Prüfung der Formulare durch einen anderen Patentanwalt als den zuständigen Patentanwalt |
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5 |
Veröffentlichung der Anmeldung, Prüfungsgesuch | |
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6 |
Bewältigung von AblehnungsbescheidenVorschläge zum wirksamen Rechtserwerb | Vorschläge zum wirksamen Rechtserwerb |
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Patentbeurteilung | |
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8 |
Zahlung von Patentgebühren | |
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9 |
Erzeugung von Patentrechten | |
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10 |
Unterstützung nach dem RechtserwerbRentenverwaltung, Bewältigung von Nichtigkeitsverfahren usw. | Rentenverwaltung, Bewältigung von Nichtigkeitsverfahren usw. |
Service Guide
01
Patente
Besonderheit von
Unsere Patentanwälte sind ab der Phase der Beratung zur Erfindungsidentifikation im Unternehmen des Klienten präsent und unterstützen die Entwicklung einer Patentstrategie. Wir begleiten Sie bei aus der Beratung zur Erfindungsidentifikation hervorgegangenen Erfindungen durch eine Reihe von Verfahren, von der Patentanmeldung bis zum Rechtserwerb im Inland und gegebenenfalls im Ausland. In der Regel ist dieselbe Gruppe oder dasselbe Personal unter der Leitung desselben Patentanwalts von der Anmeldung in Japan bis zum Rechtserwerb im Ausland zuständig. Dadurch kann die für den Klienten zuständige Person, ob in Japan oder im Ausland, die Technologie und die IP-Strategie des Klienten genau erfassen und geeignete Verfahren reibungslos vorschlagen. Auch die Unterstützung bei Unterlassungsklagen ist möglich, wenn die Einfuhr rechtsverletzender Produkte bevorsteht (Unterlassungsanträge an den Zolldirektor).