Service-Leitfaden

02Geschmacksmuster

Was ist das System für Geschmacksmuster?

Zum Schutz der Form, der Farbe, des Musters und sonstiger „Designs“ gewährt das System nach einer Geschmacksmusteranmeldung Exklusivrechte (Artikel 23 des Geschmacksmustergesetzes) für Geschmacksmuster, die bestimmte Voraussetzungen (Artikel 3 des Geschmacksmustergesetzes usw.) erfüllen. Ist ein Exklusivrecht erteilt worden, darf das betreffende Geschmacksmuster für 25 Jahre ab dem Anmeldetag exklusiv genutzt werden.

Vorteile des Erwerbs von Geschmacksmusterrechten

Defensiv

  • Exklusivnutzung eigener Designs
  • Verhinderung der Anmeldung von Nachahmungen durch andere Unternehmen
  • Werbung für die eigenen Designs

Offensiv

  • Verhinderung nachgeahmter Designs durch andere Unternehmen
  • Unterlassungsklagen wegen Rechtsverletzung (*1), Schadensersatzklagen (*2), Klagen auf Maßnahmen zur Vertrauenswiederherstellung (*3)
  • Abschreckung anderer Unternehmen vom Markteintritt
  • (*1) Es kann verlangt werden, dass die rechtsverletzenden Produkte nicht mehr verkauft und zurückgerufen werden, die Produktionsanlagen beseitigt werden usw.
  • (*2) Es kann Schadensersatz wegen Rechtsverletzung verlangt werden.
  • (*3) Wenn der Ruf des Patentinhabers durch die Rechtsverletzung geschädigt wird, können Maßnahmen wie die Veröffentlichung einer Entschuldigung verlangt werden.

Sonstiges

  • Höhere Gewinne durch Lizenzgebühren usw.
  • Auslandsexpansion

Service-Inhalte

Die Tabelle kann horizontal gescrollt werden.

[ intern-intern Dienste ]

Unterstützung bei Verfahren japanischer Klienten in Japan

[ intern-extern Dienste ]

Unterstützung bei Verfahren japanischer Klienten im Ausland

[ extern-intern Dienste ]

Unterstützung bei Verfahren ausländischer Klienten in Japan

[ extern-extern Dienste ]

Unterstützung bei Verfahren ausländischer Klienten im Ausland

In Verbindung mit Patentanmeldung

  • Entwurfsvorschläge zur Geschmacksmusteranmeldung
  • Erstellung von Geschmacksmusterzeichnungen und Bittschreiben
  • Sämtliche Verfahren bis zum Rechtserwerb
  • Vorschläge zur Geschmacksmusteranmeldung
  • Unterstützung bei der Auswahl eines Vertreters des jeweiligen Landes der Anmeldung
  • Erstellung und Übersetzung von Geschmacksmusterzeichnungen und Bittschreiben nach ausländischer Praxis
  • Sämtliche Verfahren bis zum Rechtserwerb
  • Erstellung von Geschmacksmusterzeichnungen und Bittschreiben nach japanischer Praxis
  • Sämtliche Verfahren bis zum Rechtserwerb
  • Vorschläge zur Geschmacksmusteranmeldung
  • Unterstützung bei der Auswahl eines Vertreters des jeweiligen Landes der Anmeldung
  • Erstellung und Übersetzung von Geschmacksmusterzeichnungen und Bittschreiben nach ausländischer Praxis
  • Sämtliche Verfahren bis zum Rechtserwerb

Nach dem Rechtserwerb

  • Nichtigkeitsverfahren
  • Aufhebungsklage des Schiedsspruchs
  • Verletzungsklage
  • Verschiedene Gutachten
  • Unterstützung bei Nichtigkeitsverfahren, Verletzungsklagen und Gutachten im Ausland
  • Nichtigkeitsverfahren
  • Aufhebungsklage des Schiedsspruchs
  • Verletzungsklage
  • Verschiedene Gutachten
  • Unterstützung bei Nichtigkeitsverfahren, Verletzungsklagen und Gutachten im Ausland

Erfolge

Verlauf bis zum Erwerb von Geschmacksmusterrechten

1

Beratung und persönliche Gespräche zur vorgeschlagenen GeschmacksmusteranmeldungVorschläge für Teile von Geschmacksmustern und verwandte Geschmacksmuster Vorschläge für Teile von Geschmacksmustern und verwandte Geschmacksmuster

2

Erstellung von Geschmacksmusterzeichnungen und BittschreibenQualitätskontrolle durch den zuständigen Patentanwalt Qualitätskontrolle durch den zuständigen Patentanwalt

3

Antrag auf Eintragung ins MusterregisterPrüfung der Formulare durch einen anderen Patentanwalt als den zuständigen Patentanwalt Prüfung der Formulare durch einen anderen Patentanwalt als den zuständigen Patentanwalt

4

Bewältigung von AblehnungsbescheidenVorschläge für einen wirksamen Rechtserwerb Vorschläge für einen wirksamen Rechtserwerb

5

Zulassungsbeurteilung

6

Zahlung von Anmeldegebühren

7

Erzeugung von Geschmacksmusterrechten

8

Unterstützung nach dem RechtserwerbRentenverwaltung, Bewältigung von Nichtigkeitsverfahren usw. Rentenverwaltung, Bewältigung von Nichtigkeitsverfahren usw.

Service Guide

02

Geschmacksmuster

Besonderheit von

Auf Geschmacksmuster spezialisierte Patentanwälte werden beauftragt und Geschmacksmusterzeichnungen werden intern erstellt, wodurch dringende Anträge auf Anmeldungen schnell und präzise bearbeitet werden können. Wir schlagen auch Anmeldeformate vor und erstellen Zeichnungen, wobei wir die Nachahmung anderer Unternehmen und die Kosten berücksichtigen. Da wir auch mit dem ausländischen Geschmacksmustersystem vertraut ist, unterstützen wir bei einer Reihe von Verfahren bis zum Rechtserwerb im Inland und bei Bedarf auch im Ausland. Auch die Unterstützung bei Unterlassungsklagen ist möglich, wenn die Einfuhr rechtsverletzender Produkte bevorsteht (Unterlassungsanträge an den Zolldirektor).